01.04.2025 - 8.3 Grundsatzbeschluss zur Durchführung von Bauleit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken befürwortet grundsätzlich die geplanten Vorhaben der Sanierung des Gutshauses Fincken, der Wiederherstellung und Pflege der denkmalgeschützten Parkanlage, der Ertüchtigung der Gebäude im näheren Umfeld des Gutshauses und der Sanierung der Reihenhäuser in der Hofstraße 18-20.

Zusätzlich sind Neuplanungen einer Reitanlage und eines Eigenheimgebietes im Bereich des Eiskellerberges beabsichtigt. Das Gesamtkonzept ist als Anlage beigefügt.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung wird, sofern keine anderen Belange entgegenstehen und eine positive landesplanerische Stellungnahme vorliegt, über die Einleitung von förmlichen Bauleitplanverfahren zur Überplanung der Teilflächen der Projektbestandteile mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen beraten.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

     

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

8

7

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000486&TOLFDNR=1011377&selfaction=print