06.02.2025 - 8.1 Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Dorfgem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor der Beschlussfassung stellt sich die Frage nach einer Befangenheit und somit einem

Mitwirkungsverbot von Herrn Häring.

Herr Höppner verliest eine Stellungnahme der Verwaltung dazu.

Es wird kontrovers diskutiert.

Herr Häring sieht sich nicht befangen. Damit liegt ein Zweifelsfall vor, über den die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung zu beschließen hat.

Die öffentliche Sitzung wird deshalb geschlossen und eine nichtöffentliche Sitzung eröffnet.

Die Gemeindevertretung berät über die Befangenheit (siehe Protokoll Punkt 12 nichtöffentlicher Teil).

 

Im Anschluss wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt.

Herr Häring legt formell Widerspruch ein.

Für die Abstimmung über den Grundsatzbeschluss setzt er sich in den öffentlichen Teil des Sitzungsraums.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Schwarz beschließt grundsätzlich die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Buschhof auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Buschhof, Flur 2, Flurstück 27/2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Realisierung der Baumaßnahme zu unternehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

6

5

5

0

0

nein

Ein Gremiumsmitglied war aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Martin Häring

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Realisierung

Test

 

 

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Anlagen zur Vorlage