16.12.2025 - 9.4 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz. Das Plangebiet umfasst ca. 0,35 ha und wird folgendermaßen begrenzt:
  • im Norden durch Freiflächen der aktuellen Wohnbebauung sowie Wiesenflächen
  • im Westen durch Kleingärten
  • im Süden durch den Zielower Weg
  • im Osten durch Ackerflächen

Die geplanten Änderungsflächen sind in beiliegender Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

  1. Ziel und Zweck der Planung ist die Überprüfung der bisherigen Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes in der genannten Änderungsfläche und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in dem ausgewiesenen Geltungsbereich erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schäperbarg" der Stadt Röbel/Müritz (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
  1. Der Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz von der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch eine ortsüblich bekanntzumachende öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Durchführung dieser Verfahrensschritte wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

Die Beauftragung und Kostentragung der Planung für die 2. Änderung des Flächennutzungplanes erfolgt durch den Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schäperbarg”.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

16

16

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000443&TOLFDNR=1014265&selfaction=print