25.11.2025 - 5.5 Kostenerstattung für das Haushaltsjahr 2026 der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 25.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Johannes Sommer
Wortprotokoll
Herr Steinbeck bringt die Informationsvorlage ein.
Sachverhalt:
Die Stadt Röbel/Müritz ist geschäftsführende Gemeinde des Amtes Röbel-Müritz. Die für die
Verwaltung des Amtes entstehenden Kosten (Teilhaushalt 2) sind vom Amt zu erstatten und
Bestandteil der Amtsumlage.
Die notwendige Kostenerstattung beläuft sich im Haushaltsjahr auf 4.826.600 Euro (s.
Anlage Berechnung der Kostenerstattung).
Bestandteil der Kostenerstattung bilden u.a. auch die Personalstellen (s. Anlage Stellenplan
Teilhaushalt 2), die durch die Amtsumlage 2026 finanziert werden.
Der Kämmerer erläutert:
Die Kosten der Verwaltung werden im Haushalt der Stadt abgebildet. Da die Verwaltung auch für das Amt zuständig ist, stellt die Stadt dem Amt Verwaltungskosten in Rechnung, welche Inhalt der Amtsumlage sind.
Lt. Fusionsvertrag muss ein Einvernehmen zwischen Stadt und Amt hergestellt werden. Da der Amtshaushalt vor dem Stadthaushalt fertiggestellt wird, ist dieses Einvernehmen vorab zu erreichen.
Nachfrage nach Mehrkosten Dienstbezüge wird bejaht.
Nachfrage hinsichtlich der Verteilung auf finanzschwächere Gemeinden kann nicht geklärt werden, da ein Finanzausgleichgesetz bzw. dessen Änderung noch nicht beschlossen ist.
Stellenbedarf lt. Stellenplan an der Bedarfsplanung von Kubus angelehnt; die Fertigstellung des endgültigen Kubus-Berichtes wird noch andauern.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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110,5 kB
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