11.09.2025 - 9.3 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festle...

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Wortprotokoll

Herr Radtke erläutert die Beschlussvorlage.

 

Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Sanierungssatzung muss durch einen Beschluss aufgehoben werden.

 

Frau Neudeck:

 

Nach Beendigung des Sanierungsverfahrens sind von den Eigentümern die Ausgleichsbeträge zu erheben. Bereits im lfd. Sanierungsverfahren wurden Ausgleichsbeträge vorzeitig abgelöst. Das Abschlussgutachten liegt vor; der zu erhebende Ausgleichsbetrag liegt zwischen 4,00 und 7,00 Euro / m². Es sind noch für 169 Grundstücke die Ausgleichsbeträge zu erheben.

 

 

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Beschluss: 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Satzung über die Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Innenstadt".

Die Satzung ist gem. § 162 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

8

8

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000431&TOLFDNR=1013103&selfaction=print