11.09.2025 - 9.2 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Ä...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr F. Sprick übergibt Frau Ledwolk das Wort:

 

Frau Ledwolk erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr A. Sprick verweist auf die Parkplatzsituation; die Parkplätze sollten weiterhin für Kunden und Anwohner kostenfrei zur Verfügung stehen.

 

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Sondergebiet Einkaufszentrum Mirower Straße / Am Mühlentor“ der Stadt Röbel/Müritz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst in der Gemarkung Röbel, Flur 7 die Flurstücke 40/13, 40/15, 40/16, 40/31, 40/32, 40/72, 40/73, 40/81, 70/1, 70/2, 71/1, 71/3, 71/4, 71/6, 71/7, 71/8, 85/2 tlw., 88/2, 88/3, 95/1, 97, 98, 100/2, 100/3, 102/4, 114/31, 114/38, 114/44, 114/49, 114/51, 114/64, 114/65, 145/2 tlw., 147/1 und 148/1. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Ziel des Änderungsverfahrens ist die Anpassung der Festsetzungen des Ursprungsplans hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung für die Ansiedelung eines Drogeriemarktes.

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Sondergebiet Einkaufszentrum Mirower Straße / Am Mühlentor“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB für die Öffentlichkeit durch Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Für die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen abgesehen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Durchführung der Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB wird einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

8

8

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000431&TOLFDNR=1013102&selfaction=print