09.09.2025 - 14.1 Reprädikatisierung Erholungsort Röbel/Müritz

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Wortprotokoll

Die staatliche Anerkennung ist nach § 8 Absatz 5 Kurortgesetz M-V für eine Dauer von 30 Jahren festgeschrieben. Für eine erneute Anerkennung als Erholungsort ist eine Antragsstellung durch die Gemeinde bei der zuständigen Anerkennungsbehörde (Wirtschaftsministerium) und das Durchlaufen eines Anerkennungsverfahrens notwendig. Der Antrag erfolgt formlos.

 

Herr Thorun

  • erläutert die Sachlage
  • nur mit einer Prädikatisierrung können wir eine Kurabgabe erheben
  • der Titel “Erholungsort“ ist für Röbel empfehlenswert
  • unsere Anerkennung läuft zum 23.02.2028 aus
  • ein Angebot vom Deutschen Wetterdienst kann bis Ende des Jahres eingeholt werden
  • der Deutsche Wetterdienst wird diese Leistung zukünftig nicht mehr anbieten
  • ein Anerkennungsverfahren dauert bis zu 1,5 bis 2 Jahre
  • zum nächsten Sitzungsgang wird eine Beschlussvorlage zur Beauftragung des Gutachtens anlegelegt (Grundsatzbeschluss)
  • die Angebotsabfrage wird denn erfolgen
  • Röbel erfüllt alle Voraussetzungen
  • wir haben das Zertifikat seit 1998
  • wir brauchen auch weiterhin eine zertifizierte Tourist-Information

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000430&TOLFDNR=1013039&selfaction=print