03.06.2025 - 9.1 Aufhebung der Satzung über die 1. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg" der Stadt Röbel/Müritz wird nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufgehoben. Weiterhin werden die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellten örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufgehoben.

Für den räumlichen Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist der Geltungsbereich der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg", der in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt ist, maßgebend.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg" und die Örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufzuheben, ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen für die Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg" der Stadt Röbel/Müritz auszuschreiben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

15

15

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Planungsleistungen für die Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Marienfelder Weg" der Stadt Röbel/Müritz wurde ausgeschrieben. 

Die Vergabeentscheidung zur Planungsleistung: Aufhebungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 "Marienfelder Weg" der Stadt Röbel/Müritz wurde am 30.09.2025 (BV-25-2025-036) beschlossen. 

Der Auftrag wurde dem Planungsbüro MIKAVI Planung GmbH erteilt.

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Anlagen zur Vorlage