07.05.2025 - 9 PV - Anlagen im Sanierungsgebiet

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Wortprotokoll

Herr F. Sprick schlägt vor die Gestaltungssatzung wie folgt anzupassen:

 

Die Anbringung von Photovoltaikanlagen innerhalb des Sanierungsgebietes ist an der straßenabgewandten Dachfläche zulässig, wenn die Anlagen von der Straße aus nicht einsehbar sind.

 

nach Beratung wird festgelegt:

 

  • Erfassung und Darstellung der möglichen Flächen anhand eines Luftbildes
  • weitere Beratung in der Arbeitsgruppe „Solaranlagen“
  • in der Arbeitsgruppe arbeiten: Frau Fischer, Herr Schatull, Herr Sprick, Herr Hagen, Herr Radtke, Herr Tulke, Frau Lange
  • zur nächsten Bauausschusssitzung (11. September 2025) wird Ergebnis vorgestellt
  • anschließend textliche Formulierung zur Änderung der Satzung

 

Herr Schatull bittet darum in den Fraktionen über die Zulässigkeit von Wärmepumpen und Klimaanlagen innerhalb des Stadtgebietes zu beraten.