28.01.2025 - 5.2 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 28.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Johannes Sommer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sommer erklärt die Berechnung der Grundsteuer und erläutert die Veränderungen durch die Neuregelung der Grundsteuer ab 01. Januar 2025.
Die Erledigungsquote bei der Feststellung der Steuermessbeträge der Finanzämter liegt landesweit derzeit bei 98,10 % der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Einheiten.
Aufgrund der Rechtsveränderungen sinken die wirtschaftlichen Einheiten deutlich.
Ein Rückgang der Grundsteuereinnahmen ist zu vermeiden. „Aufkommensneutralität“
Veränderung Hebesätze:
|
Bezeichnung |
Hebesatz (v. H.) 2024 |
Aufkommensneutralität Steueraufkommen 2024 |
Messbeträge 2025 |
Hebesatz (v. H.) 2025 |
|
Grundsteuer A |
320 |
25.258,16 Euro |
7.384,07 Euro |
342 |
|
Grundsteuer B |
380 |
607.068,28 Euro |
113.436,11 Euro |
535 |
Anhand eines Beispiels wird aufgezeigt, dass sich die Grundsteuer für gewerblich genutzte Grundstücke deutlich verringern und für privat genutzte Grundstücke deutlich erhöhen wird.
Eine Unterscheidung von gewerblichen und privaten Grundstücken ist bei den Hebesätzen nicht möglich.
Der Finanzausschuss bespricht Vor- und Nachteile zwischen einer einmaligen Erhöhung auf den von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatz oder einer Staffelung.
Der Finanzausschuss empfiehlt den vorliegenden Beschlussvorschlag ohne eine Staffelung.
Auftrag an die Verwaltung: Die Erhöhung der Hebesätze muss den Bürgern kommuniziert und erklärt werden.
- Infoblatt beim Grundsteuerbescheid (Erklärung der Berechnung)
- Hinweis im Müritz Anzeiger
- und weitere Kanäle
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,2 kB
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