12.12.2024 - 6.1 Auftrag an das Amt: B-Plan Eichenweg zur nächst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Südmüritz
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
3. Ist der B-Plan Eichenweg finale Fassung?
Der Beschluss erfolgt in der nächsten Sitzung, danach folgt die Auslegung für die Bürger. Herr Schröder erklärt die wesentlichen Veränderungen.
Auftrag an das Amt:
Wie wird verfahren, wenn die Gartengrundstücke bebaut werden sollen. Gibt es vertragliche Grundlagen zu den Kosten (z.B. Anschlusskosten). Beschlüsse/Satzungen prüfen.
Weiterhin soll in der nächsten Sitzung die Veränderungen vom alten zum neuen B-Plan der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dazu soll vom Bauamt/Planungsbüro eine Fassung des B-Plans erstellt werden, bei der Änderungen (auch weggefallene Textpassagen) markiert sind.
Realisierung
Die aktuelle Planfassung der 1. Änderung des B-Plans Nr. 1/2000 "Eichenweg" ist noch nicht die Endfassung. Der Plan befindet sich derzeit noch in der Entwurfsphase. Die Auslegung des geänderten Entwurfs wurde in der Gemeindevertretersitzung am 30.04.2025 beschlossen. Der Zeitraum, in dem die Bürger und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum ausliegenden Entwurf abgeben können, ist der 16.06-18.07.2025. Anschließend werden die eingegangen Stellungnahmen ausgewertet, die Endfassung des Plans durch das Planungsbüro erarbeitet und der Gemeindevertretung zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
Im Falle dessen, dass die Eigentümer der Gartengrundstücke diese bebauen möchten, so ist dies gundsätzlich im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich. Mit der Satzung zum B-Plan Nr. 1/2000 "Eichenweg" der Gemeinde Ludorf (Ursprungsplan von 2005) wurde für die Gartengrundstücke Baurecht geschaffen; vertragliche Regelungen bezüglich der Umlage der Erschließungskosten wurden zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht getroffen. Die Hausanschlusskosten trägt der Grundstückseigentümer bzw. der Bauherr.
