12.11.2024 - 7 Beratung und Entscheidung zum Standort Umspannw...

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Wortprotokoll

Der BM informiert die Einwohner zu seinem Kenntnisstand zum geplanten Umspannwerk in Nähe der Ortslage Sietow-Dorf.

 

06.05.2024

Info ans Amt Röbel-Müritz (Posteingang 08.05.2024) durch ProjektPlan Energie & Umwelt GmbH Altentreptow

Angedachte Kabeltrasse von Malchow nach Sietow wird angekündigt

(Nutzungsvertrag für gemeindeeigenes Grundstücke wird angestrebt, das Anschreiben beinhaltet keinerlei Aussage zum Zweck der Trasse bzw. zu einem etwaigen Umspannwerk)

 

27.08.2024 Es soll ein Grenztermin zum Grundstück Flur 6 Flurstück 182 stattfinden.

Einladung ans Amt ohne Mitteilung, wozu dieses Grundstück vermessen wurde und verkauft werden soll.

Durch den Verwalter der Agrargesellschaft Sietow wird bekannt, dass dort angeblich durch die WEMAG ein Umspannwerk gebaut werden soll.

Der Grenztermin wird kurzfristig ohne Begründung abgesagt.

Nach dem Bekanntwerden des Gerüchtes „Umspannwerk“ sofortige Nachfrage beim Bauamt – keinerlei Kenntnis von einem Bauvorhaben Umspannwerk. Gleichzeitig der Hinweis, dass es sich in diesem Fall um erneuerbare Energien handelt und damit ein privilegiertes Baurecht im Außenbereich besteht, welches durch die Gemeinde kaum verhindert werden kann.

Frau Wentzel wird beauftragt zu recherchieren, ob es ein solches Bauvorhaben gibt.

 

19.09.2024 Bis zu diesem Zeitpunkt (zwischendurch befand ich mich auf Urlaubsreise) keine offiziellen Aussagen zu einem solchen Bauvorhaben.

Information an die Gemeindevertretung auf der GVS am 19.09.2024 und Abfrage, wie entschieden werden soll, wenn sich das Gerücht bestätigt.

Eindeutige Aussage, dort sollte ein solches Objekt nicht entstehen, weiter prüfen und ggf. Alternativen suchen und anbieten.

 

08.10.2024 Gespräch mit Herrn Plath von der ProjektPlan Energie & Umwelt GmbH

Altentreptow (siehe Schreiben vom 06.05.2024).

Es geht um Leitungsrechte auf Grundstücken der Gemeinde Sietow, um ein Kabel von Malchow (große Photovoltaikanlage) bis zur 110 KV-Freileitungstrasse Waren – Röbel zu führen und dieses Kabel auf dem Flurstück 182 in der Flur 5 mittels Umspannwerks anzuschließen.

Die Planung des Umspannwerkes obliegt einem anderen Planungsbüro.

Frau Wentzel wird beauftragt, mit der e.dis Kontakt aufzunehmen, Einzelheiten zu Alternativen zum angedachten Anschlussort zu erfragen und das für das Umspannwerk zuständige Planungsbüro zu ermitteln.

 

23.10.2024 Ein zuständiger Mitarbeiter der e.dis konnte ermittelt werden und gibt

Auskunft zu den Möglichkeiten der Einspeisung des Kabels in die 110 KV-Freileitung.

Die Einspeisung muss nicht zwingend an dem Mast auf dem Flurstück 182 erfolgen; sie kann auf einem von 8 Masten zwischen der Gemeindegrenze Sembzin – Sietow und der Ortslage Sietow Dorf erfolgen. Das ist dem zuständigen Ingenieurbüro für Elektrotechnik Schiller Wismar, welches mit der Planung beauftragt ist, bekannt.

Eine noch am gleichen Tag erfolgte telefonische Anfrage beim Ing.-Büro ergab die Auskunft, dass der Standort auf dem Flurstück 182 gewählt wurde, weil kein anderer Grundstückseigentümer zum Verkauf an die WEMAG bereit war.

Das entsprach nicht der Wahrheit, weder die Agrargesellschaft Sietow, noch die Gemeinde Sietow selbst (Mast auf Flurstück 199 in der Flur 5) wurden um Verkauf von Flächen gebeten.

Herr Schiller wurde aufgefordert, die WEMAG darüber zu informieren, dass die Gemeinde Sietow dem Vorhaben auf dem Flurstück 182 ablehnend gegenübersteht.

Herr Schiller empfahl, der zuständigen Mitarbeiterin der WEMAG den Standpunkt der Gemeinde Sietow während des zwischenzeitlich für den 24.10.2024 anberaumten neuen Grenztermins am Flurstück 182 zu übermitteln.

Gleichzeitig wurde Herr Schiller gebeten, nunmehr der Gemeinde Sietow Daten zum angedachten Umspannwerk zu übermitteln; die Antwort ging am 24.10.2024 im Amt ein.

 

24.10.2024 Der Grenztermin fand statt. An diesem nahm Frau Mandy Werk von der

WEMAG teil. Ihr wurde der Standpunkt der Gemeinde zum Thema Umspannwerk mitgeteilt; es wurden die Alternativen auf den Flurstücken 192 und 199 in der Flur 5 aufgezeigt. Frau Werk versicherte, diese Alternativen prüfen zu wollen. Sie will sich mit dem Planungsbüro beraten und dann wieder melden.

 

28.10.2024 Beratung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr – Reinhard Maser – zur Sache und zur weiteren Verfahrensweise.

Es bleibt dabei, es soll unbedingt eine Alternative gefunden werden.

 

29.10.2024 Telefonisch Rücksprache mit Herrn Schiller vom Planungsbüro geführt.

Zeigt sich plötzlich kompromissbereit. Hat sich die Flurstücke 192 und 199 (Gemeinde Sietow) angeschaut. Flurstück 192 auf Grund des Untergrundes für die

Baumaßnahme nicht geeignet.

Eine Errichtung des Umspannwerkes auf dem Flurstück 199 könnte er sich vorstellen, braucht dazu aber schnellstmöglich eine Aussage der Gemeinde Sietow, dass sie eine benötigte Teilfläche von ca. 3.000 qm an die WEMAG verkaufen würde.

Sofortige Anfrage per Mail an die Gemeindevertretung mit der Bitte, einem Grundstücksverkauf im Vorwege zuzustimmen; ein formaler Beschluss soll dann in der nächsten GVS gefasst werden. Nicht alle Gemeindevertreter können sich zu einer sofortigen Zusage entschließen, möchten mehr Informationen und die Entscheidung in einer

gemeinsamen Beratung in Ruhe treffen.

 

30.10.2024 Anruf von Frau Werk von der WEMAG. Bestätigt die Aussage von Herrn Schiller, braucht aber nicht nur eine formlose Verkaufszusage, sondern bis zum 15.11.2024 einen konkreten Beschluss der Gemeindevertretung, die benötigte Fläche von

ca. 3.000 qm an die WEMAG verkaufen zu wollen (der Grundstückskaufvertrag für die Fläche aus dem Flurstück 182 liegt bereits unterschriftsreif beim Notar und kann nicht länger aufgehalten werden).

Damit hat sich die formlose Abfrage zur Zustimmung erübrigt,

eine außerordentliche Gemeindevertretersitzung wird für den 12.11.2024

anberaumt.

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