13.11.2024 - 16.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08 "Wochene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Buchholz
- Datum:
- Mi., 13.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Achim Ahrendt und Frau Carmen Zander sind aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
geänderter Beschluss
- folgende Flurstücke sollen in den Aufstellungsbeschluss aufgenommen werden:
- Flurstück 69/4 (teilweise)
- Flurstück 80 (vollumfänglich)
- Herr Dr. Ahrendt bietet einen Landtausch seiner Grundstücke im Geltungsbereich des Austellungsbeschlusses mit der Gemeinde Buchholz an
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buchholz beschließt:
- die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplans Nr. 08 „Wochenendhausgebiet Buchholz “ der Gemeinde Buchholz.
Der Bereich, für den die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 08 „Wochenendhaus-gebiet Buchholz “ der Gemeinde Buchholz gelten soll, umfasst teilweise die Flurstücke 49, 50/17, 70/8, 70/9, 71/1, 72/4, 73/1, 74/1, 75/3, 79/5, 81/2, 82/15, 83/15, 84/15, 85, 95/4, 96/4 sowie vollumfänglich die Flurstücke 59/4, 76/1, 77/5, 78/2, 80, 97 der Flur 5, Gemarkung Buchholz und ist in der beiliegenden Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung ist:
• die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung des Plangebietes als Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Zweckbestimmung Wochenendhäuser gem. §10 BauNVO
• die Ordnung der verkehrlichen Erschließung sowie der Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung
• die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
- der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
- die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen
- die Verwaltung wird beauftragt, die Planungskosten zu ermitteln und in den Haushalt 2025/26 einzustellen sowie die Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes auszuschreiben
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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