27.11.2024 - 8.3 Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin bringt den Beschluss ein.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

  1. der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 "Agri-Photovoltaikanlage Wildkuhl" der Gemeinde Bollewick sowie die zugehörige Begründung und das landwirtschaftliche Nutzungskozept werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  2. der Vorentwurf inklusive Begründung und landwirtschaftliches Nutzungskonzept ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs.1 und 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
  4. der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  5. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

8

7

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 21.12.2024 im Müritz-Anzeiger Nr. 26/2024 bekannt gemacht.

Der Auslegungszeitraum ist der 06.01.2025 - 07.02.2025.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000388&TOLFDNR=1010099&selfaction=print