14.11.2024 - 10.1 Grundhafte Erneuerung des Oberbaus des Schiffsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

  • Die Vorbereitung der Maßnahme „Grundhafte Erneuerung des Oberbaus des Schiffsanlegers (Seebrücke) in der Fritz-Reuter-Straße Rechlin“ ist fortzuführen.
  • Das Vergabeverfahren für die erforderlichen Planungsleistungen ist einzuleiten und unter Beachtung der geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

13

11

11

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung Rechlin wurde für die Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung ein Vergabeverfahren durchgeführt. Unter Berücksichtigung von § 3 (5) derVergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung - VgMinArbV M-V

wurde eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 der Unterschwellenvergabeordnung durchgeführt.

Im Ergebnis dieses Verfahrens erhielt das Ingenieurbüro Thiele & Partner mbB am 23.05.2025 den Auftrag für die Erstellung der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung. Es wurde zunächst die Stufe A mit den Leistungsphasen 1-Grundlagenermittlung, 2-Vorplanung und 3-Entwurfsplanung beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt in Abhängigkeit von der Sicherstellung der Finanzierung (z.B. durch Fördermittel).