16.10.2024 - 10.1 Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:

 

  1. gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB) die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz.

Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und/oder baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

 

  1. die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist über den Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

8

8

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Satzung wurde am 23.11.2024 im Müritz-Anzeiger Nr. 23 bekannt gemacht und trat mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft. 

 

 

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Anlagen zur Vorlage