16.10.2024 - 10.1 Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Südmüritz
- Datum:
- Mi., 16.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:
- gemäß § 17 Baugesetzbuch (BauGB) die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 02 „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz.
Im Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und/oder baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
- die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist über den Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Bootsschuppen am Müritzhals“ OT Gneve der Gemeinde Südmüritz in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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87,6 kB
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1,8 MB
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