08.10.2024 - 12.6 Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. aufgrund des §10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V. m. §12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) beschließt die Gemeindevertretung Fincken die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A19” der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

 

  1. die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2024 (GVOBl. M-V S. 110) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270) als Satzung beschlossen.

 

  1. die Begründung einschließlich Umweltbericht mit allen Anlagen wird gebilligt.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Solarpark östlich der Bundesautobahn A19 bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

8

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Verfahrensakte wurde zusammengestellt und am 10.04.2025 an den Landkreis, mit der Bitte um Genehmigung, übergeben. Die Genehmigung der Satzung über den vB-Plan Nr. 06 ist mit E-Mail vom 06.06.2025 eingegangen. Ein Hinweis ist zu beachten: Der Nachweis über die Verfügbarkeit des Vorhabenträgers über die Flächen, über die sich das Vorhaben erstreckt, sollte mit zur Verfahrensakte genommen werden. Dies erfolgt zeitnah. Die ortsübliche Bekanntmachung zur Satzung erfolgt zeitnah.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000368&TOLFDNR=1009426&selfaction=print