08.10.2024 - 12.5 Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 08.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Karoline Kassner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
-
der beiliegende Planungsstand Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken (Stand 11.09.2024) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 17.09.2024) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird zukünftig unter der Bezeichnung
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken“ geführt.
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebuungsplanes Nr. 13 “Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof” der Gemeinde Fincken mit der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß §3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
802,9 kB
|
