30.01.2025 - 8.1 Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kassner zuständige Mitarbeiterin/Bauleitplanerin des Bauamtes erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen der Gemeindevertretung. Ein bereits in der Örtlichkeit vorhandener Weg muss nachträglich im Bauleitverfahren berücksichtigt werden. Es wird festgelegt, dass ggf. noch erforderliche Ausgleichsmaßnahmen auf Gemeindegebiet realisiert werden müssen!

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

  1. die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) durch eine Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Woldzegarten, Flur 7, Teilflächen der Flurstücke 1/4, 2/4, 3/4 und in der Flur 5 eine Teilfläche des Flurstückes 28/1.

 

Ziel und Zweck der Planung ist:

  • Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassen an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse.
  • Die Berücksichtigung umweltschützender Belange

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „1. Änderung des

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen der Gemeinde Leizen““.

 

  1. der Aufstellungsbeschluss der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ der Gemeinde Leizen ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage