Herr Gödeke erläutert: Im Zuge der Grundsteuerreform sind die Hebesätze im Bereich der Grundsteuer B neu festzulegen bzw. zu überdenken. Auch die Umlage der Wasser- und Bodenverbandsgebühr muss neu beschlossen werden. Dazu wird es eine Sitzung des Finanzausschusses geben.