18.07.2024 - 3 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister verpflichtet alle anwesenden Gemeindevertreter*innen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Gemeindevertreter*innen, d.h. insbesondere

 

-          zur Erfüllung ihres Mandates im Rahmen der Gesetze nach einer freien, nur dem Gemeindewohl verpflichteten Überzeugung

-          zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit in der Gemeindevertretung, soweit sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind

-          zur Verschwiegenheit über die ihnen in ihrer Tätigkeit als Gemeindevertreter bekannt gewordenen Angelegenheiten