22.07.2024 - 6 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Sietow beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Sietow mit folgenden Änderungen:

 

- als neuen § 6 Abs. 1 Satz 2 soll eingefügt werden: „Bei diesen Entscheidungen ist die Gegenzeichnung der Stellvertreterin/des Stellvertreters erforderlich.“

Abstimmung: 9 - Ja-Stimmen

- § 6 Abs. 3 soll gestrichen werden

Abstimmung: 8 – Ja-Stimmen, 1 – Nein-Stimme

- § 6 Abs. 5 Nr. 4 soll der Zusatz “Dieses Einvernehmen bedarf einer Gegenzeichnung…” gestrichen werden, weil für alle Entscheidungen der neue Satz 2 gelten soll.

Abstimmung: 9 - Ja-Stimmen

- als neuen § 6 Abs. 5 Satz 2 soll eingefügt werden: „Diese Entscheidungen bedürfen einer Gegenzeichnung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr; sofern dieser verhindert ist, durch seinen Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin.“

Abstimmung: 9 - Ja-Stimmen

- in § 7 Abs. 1 S. 1 soll die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister statt 1.200,- € auf 1.000,- € reduziert werden.

Abstimmung: 9 - Ja-Stimmen

- in § 7 Abs. 2 S. 1 sollen die Aufwandsentschädigung des 1. Stellvertreters von 240,- € auf 200,- € und die der 2. Stellvertreterin von 120,- € auf 100,- € reduziert werden.

Abstimmung: 9 - Ja-Stimmen

- § 7 Abs. 3 S. 1 (Sockelbetrag) soll ersatzlos gestrichen werden.

Abstimmung: 9 - Ja-Stimmen

- § 7 Abs. 3 S. 3 soll ersatzlos gestrichen werden.

Abstimmung: 9 - Ja-Stimmen

- § 7 Abs. 5 soll ersatzlos gestrichen werden.

Abstimmung: 9 - Ja-Stimmen

 

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Abstimmungsergebnis zur geänderten Hauptsatzung:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

9

0

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage