22.07.2024 - 3 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Der BM verpflichtet alle Gemeindevertreter mit den Worten:

„Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,

ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land

Mecklenburg-Vorpommern, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur

dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie

zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus

wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über

die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch

nicht für Tatsachen die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner

Geheimhaltung bedürfen.“