06.06.2024 - 7 Beratung zur Verpachtung einer Grünladfläche / ...

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Wortprotokoll

Es handelt sich um die Fläche auf den Grundstücken 79/5, 77/5, 78/3 und Teile von 81, 82/15, 83/15, 84/15, 77/5. Es sich herausgestellt, dass mit den Pächtern (Fam. Kröpelin) der Grünlandfläche „Pferdekoppel“ nie ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde und auch noch nie Pachtzahlungen seitens der Pächter getätigt wurden. Die Verwaltung wird gebeten einen ordentlichen Pachtvertrag vorzubereiten und mit den Pächtern abzuschließen. In dem Pachtvertrag soll ein Überfahrungsrecht hinterlegt werden. Weiterhin soll der Pachtvertrag auf ein Jahr begrenzt werden und sich stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag rechtzeitig kündigt.

Der Vertrag soll der Gemeindevertretung vorab vorgelegt werden.