06.06.2024 - 8.2 Widmung des Erschließungsweges Kirchstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeindevertretung Leizen beschließt die Flurstücke 188/8 und 188/10 der Flur 3 in der Gemarkung Leizen dem öffentlichen Verkehr entsprechend § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) als Ortsstraße zu widmen. 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

5

5

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000323&TOLFDNR=1008326&selfaction=print