21.05.2024 - 9.1 Erweiterung des Geltungsbereiches zum vorhabenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Zu diesem TOP trägt Herr Mogck vor. Nach Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. die Einbeziehung der Flurstücke 84, 90 und 91 der Flur 1, Gemarkung Kotzow in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ der Gemeinde Rechlin.
  2. die Einbeziehung der Flurstücke und Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

11

10

7

1

2

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark" und die Einbeziehung weiterer Flurstücke in den Geltungsbereich wurde am 08.06.2024 im Müritz-Anzeiger veröffentlicht. 

Die Planungsanzeige (Anschreiben vom 04.06.2024) an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte erfolgte per E-Mail am 05.06.2024.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000318&TOLFDNR=1008115&selfaction=print