11.04.2024 - 8.2 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Südmüritz
- Datum:
- Do., 11.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Vorfeld der 4 PV-Beschlussvorlagen werden durch die anwesenden Projektierer Fragen beantwortet und Standpunkte durch Gemeindevertreter dargelegt.
Projektierer:
- grunds. werden Sichtachsen von Ortschaften mit Hecken bepflanzt
- Solarpark wird nur gebaut, wenn Netzeinspeisung geregelt ist
- Thema Rückbau: Bürgschaft für Rückbau wird gestellt, bevor Anlage gebaut wird
- Thema Brandschutz: Projektierer bietet Schulungen für FFw an, Feuerwehrpläne werden gestellt
Herr Schröder: - Bodenpunkte über 30 sind gute Böden
- Vogelschutzgebiete sollten nicht bebaut werden
- eigene Flächen präferieren
Projektierer:
- Anlagen sind nur ca. 30-40 Meter hörbar
- Trassen könnten auch geteilt werden
Herr Schulz stellt den Antrag, die Beschlussvorlagen BV-30-2023-010, BV-30-2023-011, BV-30-2023-012 und BV-30-2023-014 zurückzustellen.
Herr Gessulat ist aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er setzt sich in den Zuschauerbereich.
Abstimmung zur Zulassung des Antrages: 5 x ja; 4 x nein
Abstimmung: Sollen die Beschlussvorlagen BV-30-2023-010, BV-30-2023-011, BV-30-2023-012 und BV-30-2023-014 zurückgestellt werden. 3 x ja; 6 x nein
Zur Abstimmung der BV-30-2023-010 ist Herr Gessulat wieder abstimmungsberechtigt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt.
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die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ludorf“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich südlich der Ortslage Ludorf.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Solarpark Ludorf“ der Gemeinde Südmüritz. (Die Vergabe einer Nummer für den Bebauungsplan erfolgt erst nach positivem Abschluss des Zielabweichungsverfahrens.)
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Ludorf“ gelten soll, umfasst in der Gemarkung Ludorf, Flur 5, die Flurstücke 81/1, 114, 115 116/1, 147 und 148 ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
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der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ludorf“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Solarpark Ludorf“ beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu beantragen, nachdem der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Südmüritz die Kriterienkataloge A und B ausgearbeitet hat und diese durch die Gemeindevertretung durch Beschluss gebilligt wurden.
Anlagen zur Vorlage
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