09.04.2024 - 9.5 Grundsatzbeschluss zum Bau einer zentralen Schm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Di., 09.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jutta Ebel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Winter – Betriebsleiter der Mewa - beantwortet umfangreich alle Fragen zum Thema. Er erläutert: Im OT Minzow sind sowohl die dezentrale als auch die zentrale Abwasserentsorgung möglich. dezentral = abflusslose Grube auf dem Grundstück + Saugstutzen für das Entsorgungsfahrzeug an der Grundstücksgrenze, (rund 50 % der Minzower Grundstückseigentümer haben sich aktuell einen Saugstutzen gebaut)
zentral= Bau einer Schmutzwasserkanalisation im Zuge der Straßenerneuerung sowie Errichtung eines Klärwerkes. Innerhalb der Ortslage werden 2 Pumpwerke durch die MEWA gebaut. Zum jetzigen Stand ist davon auszugehen, dass der einzelne Grundstückseigentümer kein eigenes Pumpwerk bauen muss. Der Vorteil der zentralen Abwasserentsorgung liegt u. a. darin, dass sich kein Einwohner mehr um die Abfuhr des Abwassers kümmern muss. Aus Sicht Herrn Winters werden keine neuen Kleinkläranlagen in Minzow mehr genehmigt werden. Der Betrieb der Bestandsanlagen ist zeitlich befristet genehmigt.
Kosten der Anwohner(geschätzt)
zentrale Entsorgung
einmalige Kosten: ca. 4.000 € Hausanschlusskosten +~3.000 € Anschlussbeitrag
laufende Kosten/Jahr: 135 €/Grundgebühr und für einen 3 Personenhaushalt ~ 340 € Mengengebühr
dezentrale Entsorgung
einmalige Kosten: ca. 6.000 € abflusslose Grube +~ 2.000 € Sauganschluss
laufende Kosten/Jahr: 135 €/Grundgebühr und für einen 3 Personenhaushalt ~ 780 € Mengengebühr
Die Bürgermeisterin stellt abschließend klar, dass alles nur realisiert wird, wenn Fördermittel für die Straßensanierung fließen und die Straße auch tatsächlich erneuert wird. Sie fragt, ob eine 2 Jahresübergangsfrist zum Anschluss an die zentrale Abwasseranlage für die Bürger möglich wäre? Herr Winter führt dazu aus, dass der Eigenbetrieb an die Bestimmungen der Satzungen gebunden ist. Die Gremien der MEWA können hierzu ggf. eine abweichende Entscheidung treffen.
