21.03.2024 - 8.2 Erstellung einer Machbarkeitsstudie "Nahwärmene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow fasst folgenden Beschluss:

 

1. Um die Realisierbarkeit einer Nahwärmeversorgung in der Gemeinde Bütow OT Dambeck zu prüfen, wird eine Machbarkeitsstudie erstellt.

 

2. Bezugnehmend auf den Grundsatzbeschluss "Errichtung Nahwärmenetz in Dambeck und Bütow" der Gemeindevertretung vom 29.06.2023, hat die Verwaltung einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie gestellt. Die Gemeindevertretung genehmigt die Antragstellung nachträglich. (Fördermittelbescheid liegt bereits vor)

 

3. Bezugnehmend auf den Grundsatzbeschluss "Errichtung Nahwärmenetz in Dambeck und Bütow" der Gemeindevertretung vom 29.06.2023, hat die Verwaltung eine Ausschreibung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ausgearbeitet und veröffentlicht. Die Ausschreibung wird nachträglich von der Gemeindevertretung genehmigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Machbarkeitsstudie wurde ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 05.03.2024. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss BV-04-2024-007 am 21.03.2024 die Vergabe der Leistung beschlossen. Der Auftrag wurde am 22.03.2024 an Firma BLS Energieplan GmbH aus Berlin erteilt. Die Auftaktveranstaltung mit dem Auftragnehmer, der Gemeinde und der Verwaltung fand am 18.04.2024 statt. Die Machbarkeitsstudie wurde am 26.10.2024 fertiggestellt und an die Gemeinde und die Verwaltung übergeben. Eine Abschlusspräsentation fand am 11.11.2024 statt. Die Gemeindevertretung wird zeitnah entscheiden, ob die Errichtung eines Nahwärmenetzes weiterhin gewünscht ist. Der nächste Schritt, also die Planung durch ein Ingenieurbüro inkl. dem Einwerben weiterer Fördermittel und Ausschriebung der Planungsleistungen, muss gesondert beschlossen werden.

 

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