28.05.2024 - 4 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

1. Die Fa. Avicena hat die Pflanzkästen vor ihrem Grundstück auf dem Bürgersteig mit Splitt aufgefüllt. Ist das im Sinne der Gemeinde? Gibt es für die Bepflanzung dieser Kästen eine einheitliche Regelung?

Bgmin/GV: Eine schriftliche Vereinbarung oder generelle Regelung zur Art der Bepflanzung gibt es nicht. Jeder Eigentümer ist jedoch für die Bepflanzung/Pflege des Pflanzkastens vor seinem Grundstück verantwortlich.    

2. Eine Einwohnerin fordert die Gemeindevertreter auf, zum n.ö. Beschluss 9.1. (Vertrag zur finanz. Beteiligung im Windpark Bütow/Zepkow) vorab Stellung zu nehmen und sich zu äußern, ob sie dem Beschluss zustimmen. Sie sieht es als Bestechung der Gemeinde an, um durch finanzielle Anreize weitere Windfelder zu fördern und bittet um Abwägung des Interesses der Gemeinde gegenüber Eingriffen in die Natur.

Die Bgmin und die GV weisen diesen Vorwurf zurück. Es geht um eine bestehende Anlage in den Nachbargemeinden Bütow und Eldetal, die durch ein Repowering erneuert wird. Die Gemeinde Bollewick wird als Nachbargemeinde bei Abschluss des Vertrages finanziell an den Einnahmen beteiligt, wie es die gesetzlichen Regelungen vorsehen. Ein Mitspracherecht über diese Anlage hat die Gemeinde nicht.

Da es sich um einen Beschluss im nicht öffentlichen Teil der Sitzung handelt, wird sich kein Gemeindevertreter vorab dazu äußern.    

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