01.02.2024 - 8.2 Stellungnahme der Gemeinde zum Vorentwurf der T...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die GV diskutiert die Beschlussvorlage. Gegen das Bestandswindfeld bei Bütow bestehen keine Einwände. Jedoch werden keine weiteren neuen Gebiete (z.B. Potenzialfläche 90) mehr befürwortet. Nach umfangreicher Abwägung spricht sich die GV gegen den Vorentwurf zur Teilfortschreibung des RREP (Vorranggebiete für Windenergieanlagen) gemäß Beschlussvorschlag aus.  Folgende Gründe sollen in die Stellungnahme an den Regionalen Planungsverbund aufgeführt werden:

  • Die Gemeinde hat bereits weit mehr als 2% ihrer Gemeindegebietsflächen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie zur Verfügung gestellt.
  • Im Bereich der Potenzialfläche 90 soll ein Fischadler vorkommen.
  • Das Landschaftsbild wird durch die Windräder gestört.
  • Die Tourismusbranche in der Umgebung wird beeinträchtigt.
  • Der bestehende Radweg von Bollewick nach Karchow, momentan landschaftlich noch sehr schön gelegen, würde durch das Windeignungsgebiet Nr. 90 von Windrädern umgeben sein.
  • Der Wert der Grundstücke in Bütow sinkt durch die unmittelbare Nähe zum Windpark.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt, dem Vorentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ in der Fassung vom 27.11.2023 zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

0

7

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage