16.01.2024 - 5.1 Auftrag an das Amt: Hinweis auf Anliegerpflichten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 16.01.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Durch einige Bürger wird kritisiert, dass bei mehreren Hauseigentümern die Hecken im Kreuzungsbereich zu hoch sind. Das betrifft folgende Grundstücke in Fincken: Dörpstrat 16, Dörpstrat 26 und im OT Knüppeldamm, Brennereiweg 1.
Der Bürgermeister erklärt, dass Hecken im Kreuzungsbereich eine Höhe von max. 0,80 m haben dürfen.
Die Eigentümer sind zu ermitteln, anzuschreiben und auf die Anliegerpflichten hinzuweisen mit Fristsetzung.
