16.01.2024 - 5.1 Auftrag an das Amt: Hinweis auf Anliegerpflichten

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Wortprotokoll

Durch einige Bürger wird kritisiert, dass bei mehreren Hauseigentümern die Hecken im Kreuzungsbereich zu hoch sind. Das betrifft folgende Grundstücke in Fincken: Dörpstrat 16, Dörpstrat 26 und im OT Knüppeldamm, Brennereiweg 1.

Der Bürgermeister erklärt, dass Hecken im Kreuzungsbereich eine Höhe von max. 0,80 m haben dürfen.

Die Eigentümer sind zu ermitteln, anzuschreiben und auf die Anliegerpflichten hinzuweisen mit Fristsetzung.

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