05.12.2024 - 9.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03 "Erweite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt:

 

  1. die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 03 „Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost “ der Gemeinde Sietow.

Der Bereich, für den die Satzung gelten soll, umfasst die Flurstücke 54 und 236 der Flur 5, Gemarkung Sietow und ist in der beiliegenden Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

 

Ziel und Zweck der Planung ist:

 die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet

 die Ordnung der verkehrlichen Erschließung sowie der Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung

 die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

  1. der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Planungskosten zu ermitteln und in den Haushalt 2025/26 einzustellen sowie die Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes auszuschreiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

9

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.