Sitzung der Gemeindevertretung Sietow
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und den Gast. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Gemeindevertretung ist gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.