04.06.2024 - 8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/ Müritz beschließt:

  1. Der Planentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/ Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung  vom Januar 2024 gebilligt.
  2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“  der Stadt Röbel/ Müritz mit der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.

Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

  1. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

16

16

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Beschluss wurde am 22. 06.2024 im Müritz Anzeiger Nr. 13/2024 bekannt gemacht.

 

Der Auslegungszeitraum ist der 01.07.2024 - einschließlich 02.08.2024.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000256&TOLFDNR=1008302&selfaction=print