Der Präsident der Stadtvertretung eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Stadtvertreter und Gäste. Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Stadtvertretung ist mit 16 anwesenden Mitgliedern gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.