27.02.2024 - 9.5 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 5. Ä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 27.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
-
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz beinhaltet einen Teilbereich der bereits rechtskräftigen Satzung der die 4. Änderung sowie einen Teilbereich des Ursprungs-Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst die Flurstücke 232/11, 232/13, 232/15, 233/9, 233/10, 233/13, 234/9, 234/10, 234/13, 235/4 teilw., 235/5, 235/8, 236/3 teilw., 236/6, 237/3 teilw., 237/6, 238/3 teilw., 238/6, 373/6, 373/8, 374/10, 374/14, 382/7, 382/8 der Flur 15 der Gemarkung Röbel und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst ca. 7.621 m². Die Erweiterung des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes ist ca. 1.000 m² groß. - Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
- Alle im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten werden von der Firma optimal media GmbH übernommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,8 kB
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