27.11.2024 - 5 PV-Anlagen im Sanierungsgebiet

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Wortprotokoll

Herr Sprick übergibt das Wort an Frau Lange.

 

Frau Lange gibt einen Überblick über die Entstehung und Anfänge der Sanierung der historischen Altstadt; Besonderheit war u.a. die ursprüngliche farbliche Gestaltung der historischen Bausubstanz. Durch die Erarbeitung des Rahmenplanes und der Gestaltungssatzung wurden u.a. Festlegungen zu den Dachgestaltungen getroffen. So ergibt sich die besonders gelungene Dachlandschaft.

Das Sanierungsverfahren ist abgeschlossen; die Gestaltungssatzung behält ihre Gültigkeit.

 

Die Zulässigkeit von Photovoltaik Anlagen stellt einen erheblichen Einschnitt in die Gestaltung dar und wirkt störend in der Dachlandschaft.

 

Die Änderung der Satzung und somit die Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich möglich. Konkrete Gestaltungsvorgaben oder Einschränkungen sind dann, auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung, schwierig umsetzbar.

 

Nach der folgenden Diskussion wird festgelegt, dass die Entscheidung zur Zulässigkeit der PV- Anlagen vertagt wird. In den Fraktionen sollen die vorgebrachten Argumente beraten, Lösungsvorschläge erarbeitet werden und in der Sitzung am 07. Mai 2025 vorgestellt werden.

Nachfolgende Aspekte sollten beachtet werden:

  • Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
  • Beachtung der Regelungen des EE Gesetzes
  • Erhalt der Dachlandschaft
  • mögliche Regelung durch Einzelfallentscheidungen
  • Angebot von Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • evtl. Staffelung der Zulässigkeit nach Haupt- und Nebengebäuden
  • evtl. konkrete Festlegung der Dachflächen
  • Zulässigkeit nur für Anlagen in Dachfarbe

 

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