15.05.2024 - 9.2 Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauu...

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Wortprotokoll

Frau Crepon und Herr Meinhardt erläutern die vorliegende Planung:

 

  • im Plangebiet Einteilung in 4 Bereiche; dadurch unterschiedliche Bebauung möglich:
    • WA 1 Einzel- / Doppelhäuser (4 Grundstücke)
    • WA 2 Reihenhäuser (12 Grundstücke)
    • WA 3 Einzelhäuser (8 Grundstücke)
    • WA 4 Geschoßwohnbebauung mit max. 3 Vollgeschossen
  • geringe örtliche Bauvorschriften
  • keine vorgegebenen Dachformen
  • Fassadengestaltung nur bei Doppel- und Reihenhäusern einheitlich
  • Lärmgutachten ist noch nicht abschließend bearbeitet

 

Herr Brych:  Ist ein Spielplatz vorgesehen?

Herr Wolter: Die Wegeführung für Radfahrer muss einheitlich für das gesamte Gebiet

                    beachtet werden, einschließlich der Anbindung an die bestehenden Wege.

 

Der Spielplatz ist im großen Konzept vorgesehen. Im Zuge der Verkehrsplanung kann die Wegeführung noch abgestimmt werden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/ Müritz beschließt:

  1. Der Vorentwurf des Bebuungsplanes “Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße” der Stadt Röbel/ Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung  vom April 2024 gebilligt.
  2. Der Vorentwurf des Bebuungsplanes “Energie- und Wirtschaftshof an der Umgehungsstraße” der Stadt Röbel/ Müritz mit der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.

Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  2. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

9

9

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000248&TOLFDNR=1008049&selfaction=print