15.05.2024 - 9.1 Aufstellung des Bebauungsplans "Jörgenbarg 1" d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Wortprotokoll
Frau Crepon und Herr Meinhardt erläutern die vorliegende Planung:
-
im Plangebiet Einteilung in 4 Bereiche; dadurch unterschiedliche Bebauung möglich:
- WA 1 Einzel- / Doppelhäuser (4 Grundstücke)
- WA 2 Reihenhäuser (12 Grundstücke)
- WA 3 Einzelhäuser (8 Grundstücke)
- WA 4 Geschoßwohnbebauung mit max. 3 Vollgeschossen
- geringe örtliche Bauvorschriften
- keine vorgegebenen Dachformen
- Fassadengestaltung nur bei Doppel- und Reihenhäusern einheitlich
- Lärmgutachten ist noch nicht abschließend bearbeitet
Herr Brych: Ist ein Spielplatz vorgesehen?
Herr Wolter: Die Wegeführung für Radfahrer muss einheitlich für das gesamte Gebiet
beachtet werden, einschließlich der Anbindung an die bestehenden Wege.
Der Spielplatz ist im großen Konzept vorgesehen. Im Zuge der Verkehrsplanung kann die Wegeführung noch abgestimmt werden.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat bereits in ihrer Sitzung am 23.02.2021 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 BauGB für den Bebauungsplan „Jörnbarg“ gefasst. Dies geschah für den gesamten Bereich, der zwischen dem Altstädter Friedhof / Kleingartenanlage „Sonnenblick“, der Kleingartenanlage „Marienfelder Weg“ entlang des Marienfelder Weges und der südöstlich angrenzenden Seebadstraße, liegenden Flächen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt jedoch in mehreren Bauabschnitten. Nun soll der 1. Bauabschnitt des Bebauungsplanes „Jörgenbarg“ planungsrechtlich vorbereitet werden, welcher den Titel „Jörgenbarg 1“ tragen wird.
Der Geltungsbereich des 1. Bauabschnittes beinhaltet die Flurstücke 135/3, 135/4, 135/10, 135/12 sowie Teilflächen der Flurstücke 135/9, 135/11 und 48/1 der Flur 21 Gemarkung Röbel und ist in beiliegendem Übersichtsplan dargestellt.
- Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Ausweisung von Bauflächen für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Geschosswohnungsbau zur Sicherung des Wohnbedarfs in der Stadt Röbel/Müritz
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen
- die Berücksichtigung des Immissionsschutzes aufgrund von Lärm
- die Neuordnung der verkehrlichen Erschließung an dem Marienfelder Weg, Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung sowie die Innere Erschließung des Gebietes
- die Berücksichtigung umweltrelevanter Belange
- der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der beiliegende Vorentwurf zur Satzung über den Bebauungsplan „Jörgenbarg 1“ (Stand Mai 2024) mit dazugehöriger Begründung (Stand Mai 2024) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Jörgenbarg 1“ und die Begründung mit allen dazugehörigen Anlagen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Anlagen zur Vorlage
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3,3 MB
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1,1 MB
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5
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828,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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176,9 kB
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