12.12.2023 - 10.1 Auftrag an das Amt: Klärung Auflösung Pachtvert...

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Wortprotokoll

Frau Otto, Pächterin des Campingplatzes, hat sich an Frau Schröder aus der Liegenschaftsabteilung des Amtes gewandt. Sie möchte den Campingplatz nicht mehr weiter betreiben. Sie plant die Kündigung ihres Pachtvertrages zum 31.12.2023. Ein Gespräch mit der Gemeindevertretung lehnt sie ab.

Herr Dr. Ahrendt gibt an, dass eine Kündigung zum Ende des Jahres von Seiten der Gemeinde nicht möglich sei, da Frau Ott einen 5-Jahres-Pachtvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat. Die einzige Option wäre ein Aufhebungsvertrag zwischen beiden Vertragsparteien. Um über diese Möglichkeit zu entscheiden, erbittet die Gemeindevertretung die Vorlage sämtlicher Nachweise/Erklärungen wie beispielsweise: Nachweis zum Verbleib der Schlüssel, Reinigungspläne, Stromabrechnungen, Abstellen Wasserversorgung zum Saisonende, etc..

Frau Schröder wird gebeten, in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Ahrendt, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen.

Nach der Klärung mit Frau Otto, kann über die künftige Betreibung des Campingplatzes beraten werden.

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Realisierung

Die Betreiberin, Frau Otto, hat zum 31.12.2023 den Pachtvertrag gekündigt. Die Rückgabe der Büffelkuhle und des Zeltplatzes an die Gemeinde Buchholz erfolgt nach Beratung durch die Gemeindevertretung am 13.02.2024.