14.12.2023 - 6.1 Winterdienst

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Wortprotokoll

Die Firma Eckert hat den Winterdienst nicht zufriedenstellend in der Dorfstr. Bütow ausgeführt.

Von älteren Einwohnern kam die Anfrage, ob die Gemeinde den Winterdienst auf den Gehwegen ausführen kann?

Nach einer regen Diskussion spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, den Winterdienst auf den Gehwegen in Dambeck von den Gemeindearbeitern ausführen zu lassen.

In Bütow besteht mit Herrn Randt ein Vertrag für den Winterdienst der Teilstücke des Gehweges, für welche die Gemeinde verantwortlich ist. Die Gemeindevertretung entscheidet sich einstimmig dafür, den Vertrag mit Herrn Randt auf alle Gehwege in Bütow zu erweitern. Der entsprechende Vertragsentwurf liegt vor und beinhaltet einen Pauschalbetrag von 2.058,00 € zzgl. MwSt. für 35 Stunden, darüber hinaus für jede weitere Einsatzstunde 58,80 €/h zzgl. MwSt.

Der BM weist darauf hin, dass dies in beiden Ortsteilen nur als Unterstützung für die Reinigungspflichtigen zu sehen ist und sie nicht von ihrer Pflicht entbindet.

Die unter §4 unserer Straßenreinigungssatzung aufgeführten Pflichten werden davon wie

unter §2 Nr. 5 erwähnt nicht berührt.

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