24.10.2023 - 8.3 Billigung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 24.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
-
der beiliegende Planungsstand Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ der Gemeinde Fincken (Stand 13.04.2023) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 13.04.2023) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird zukünftig unter der Bezeichnung
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ der Gemeinde Fincken“ geführt.
-
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ der Gemeinde Fincken gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
-
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
736,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
973,9 kB
|
