24.10.2023 - 8.3 Billigung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. der beiliegende Planungsstand Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ der Gemeinde Fincken (Stand 13.04.2023) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 13.04.2023) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird zukünftig unter der Bezeichnung
    „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ der Gemeinde Fincken“ geführt.
     
  2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ der Gemeinde Fincken gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
    Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

    Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
     

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden hat vom 21.11.2023 bis 22.12.2023 stattgefunden. Aktuell wertet das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro die Stellungnahmen aus.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000214&TOLFDNR=1006115&selfaction=print