30.11.2023 - 9.5 Festlegung von Kriterien für die Errichtung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Do., 30.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Karoline Kassner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt, dass
-
Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) innerhalb des Gemeindeterritoriums zunächst ausschließlich im Bereich der privilegierten Standorte befürwortet werden.
-
weitere Anträge zur Einleitung von vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren für FFPV im Gemeindeterritorium befürwortet werden können, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
- 500m Abstand zur Wohnbebauung
- Bodenpunkte unter 30
- Erhalt von Sichtachsen, keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Erhalt der Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern und der historischen Kulturlandschaft
- keine Beeinträchtigung der touristischen Infrastruktur
- Errichtung von FFPV nur außerhalb von Schutzgebieten
