30.11.2023 - 9.5 Festlegung von Kriterien für die Errichtung von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mogck – verantwortlicher Planer des Bauamtes erläutert die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt, dass

 

  1. Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) innerhalb des Gemeindeterritoriums zunächst ausschließlich im Bereich der privilegierten Standorte befürwortet werden.
     
  2. weitere Anträge zur Einleitung von vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren für FFPV im Gemeindeterritorium befürwortet werden können, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

    - 500m Abstand zur Wohnbebauung
    - Bodenpunkte unter 30
    - Erhalt von Sichtachsen, keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
    - Erhalt der Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern und der historischen Kulturlandschaft
    - keine Beeinträchtigung der touristischen Infrastruktur
    - Errichtung von FFPV nur außerhalb von Schutzgebieten

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

6

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.