30.11.2023 - 9.2 Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2023 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt gem. § 43 Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. § 17b Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltssicherungskonzeptes 2023.

Die Gemeindevertreter möchten, dass das Begrüßungsgeld für Neugeborene erhalten bleibt. Es wird folgender abweichender Beschluss gefasst:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt gem. § 43 Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i. V. m. § 17b Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) die Fortschreibung des beiliegenden Haushaltssicherungskonzeptes 2023 mit folgender Einschränkung: Das Begrüßungsgeld für Neugeborene wird nicht gestrichen.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

6

0

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage