05.10.2023 - 7.5 Einrichtung eines Sanierungsmanagements und Koo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schwarz
- Datum:
- Do., 05.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Karoline Bergmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Schwarz fasst folgenden Beschluss:
- Zur Planung und Realisierung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Quartierskonzepts Schwarz wird ein Sanierungsmanagement eingerichtet.
- Die Gemeinde Schwarz schließt hierfür mit der Gemeinde Rechlin und der Gemeinde Lärz eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung eines Sanierungsmanage-ments für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem jeweiligen Quartierskonzept ab.
- Das Sanierungsmanagement soll durch einen fachkompetenten Dienstleister (vorzugsweise ein kommunales Stadtwerk) erfolgen, der seinerseits die Personaleinstellung bzw. Freistellung vornimmt.
- Die Gemeinden teilen sich zeitlich und finanziell das Sanierungsmanagement wie folgt: Gemeinde Schwarz ¼ und Gemeinde Lärz ¼ sowie Gemeinde Rechlin ½ einer Vollzeitstelle eines Sanierungsmanagers.
- Die notwendigen Eigenmittel sind bislang nicht im Gemeindehaushalt 2023/2024 eingeplant. Die Deckungsfähigkeit muss daher über einen Deckungsvorschlag, der spätestens vor der Entscheidung zur Vergabe des Auftrages vorliegen muss, hergestellt werden. Die weiteren Eigenmittel sind im Gemeindehaushalt 2025/2026 einzuplanen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
- Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung auszuarbeiten, den Fördermittelantrag zum Sanierungsmanagement bei der KfW zu stellen und nach Bewilligung der Förderung die Dienstleistung auszuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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420,9 kB
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2
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öffentlich
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65,9 kB
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