Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung um 18.00 Uhr und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Gäste. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Gemeindevertretung ist gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.