05.10.2023 - 12.1 Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhaben...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Bütow
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bütow
- Datum:
- Do., 05.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:
-
aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I S. 221), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) beschließt die Gemeindevertretung Bütow die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Turnierstall Wackstower Berge“ der Gemeinde Bütow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
-
die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M‑V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) als Satzung beschlossen
-
die Begründung wird gebilligt.
- die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Turnierstall Wackstower Berge“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Realisierung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde am 09.04.2024 bem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt SG Kreisplanung mit dem Antrag auf Genehmigung eingereicht.
Mit Bescheid vom 24.004.2024 wurde die Genehmigung mit einer Auflage erteilt.
Nach Erfüllung der Auflage und Ausfertigung der Planunterlage erfolgte die Bekanntmachung im Müritz-Anzeiger Nr. 10/2024 am 11.05.2024.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
