21.09.2023 - 11.1 Auftrag an das Amt: Prüfung der Aufnahme von Re...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist Retzow mit in das Kurabgabegebiet mit aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

11

9

9

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Nach telefonischer Rücksprache mit der Stabstelle Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M.-V. (Fr. Franz; 09.10.2023) ist eine Aufnahme des Ortsteiles Retzow in das Kurabgabegebiet möglich, sofern sich die Gemeinde Rechlin insgesamt zusätzlich als sogenannter „Tourismusort“ entsprechend der letzten Änderung des Kurortegesetzes prädikatisieren lässt.

Hierfür bedarf es eines begründeten Antrages, eines Beschlusses der Gemeindevertretung, eines entsprechenden Erhebungsbogens sowie eines Lageplans mit den touristischen Angeboten.

Rechlin und Boek würden zwar mit anerkannt, führen aber weiterhin den höherwertigen Titel „Erholungsort“. Die neue Prädikatisierung wäre dann auch auf alle anderen Ortsteile anwendbar.

(vgl. Änderung Kurortegesetz, Erhebungsbogen)

 

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000200&TOLFDNR=1006098&selfaction=print