Die Gemeindevertretung Buchholz beschließt, dass sämtliche Verkäufe von "Wohnwagen" auf dem Campingplatz seitens der Gemeinde Buchholz genehmigt werden müssen.
Grundlage für die Genehmigung ist die Begehung und Begutachtung der betroffenen Parzelle auf dem Campingplatz.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte Mitglieder
Davon
anwesend
Ja-
Stimmen
Nein-
Stimmen
Enthaltungen
Geändert
beschlossen
5
5
5
0
0
nein
Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Realisierung
Der Beschluss wurde zur Kenntnis genommen und entsprechend realisiert.